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Text gilt ab: 01.12.2022
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2032.3-K

Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, der Finanzen und für Landwirtschaft und Forsten
vom 13. Juli 2001, Az. II/2 - P 4012/2 - 6/60 015

(KWMBl. I S. 341)

(StAnz. Nr. 37)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, der Finanzen und für Landwirtschaft und Forsten über die Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht vom 13. Juli 2001 (KWMBl. I S. 341, StAnz. Nr. 37), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 628) geändert worden ist

1 Für den an staatlichen Unterrichtseinrichtungen im Bereich der Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Landwirtschaft und Forsten geleisteten nebenamtlichen Unterricht gelten ab 1. Dezember 2022 folgende Vergütungssätze. 2Die jeweils aktuellen Vergütungssätze entsprechen den in Art. 98 des Bayerischen Besoldungsgesetzes in Verbindung mit Anlage 9 festgelegten Mehrarbeitsvergütungssätzen.