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Inhaltsverzeichnis
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Einsatz von Honorarkräften an Schulen
1. Allgemeines:
2. Rechtliche Stellung der Honorarkräfte:
3. Verhältnis zur Jugendsozialarbeit:
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4. Eignung von Honorarkräften:
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5. Vergütung:
6. Sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Behandlung:
7. Mustervertrag sowie Erklärungen der Honorarkraft:
8. Aufbewahrung von Unterlagen:
9. Inkrafttreten:
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2019
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3.
Verhältnis zur Jugendsozialarbeit:
Fachkräfte der Jugendhilfe, die im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen beschäftigt sind, können nicht zusätzlich als Honorarkräfte eingesetzt werden.