Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2008

6. Rücksendung und Schadenersatz

6.1 

Die nehmende Bibliothek ist für die fristgerechte Rücklieferung der entliehenen Medien verantwortlich, dabei hat die Rücksendung in derselben Versandform wie die Anlieferung zu erfolgen.

6.2 

Die Bibliothek haftet der gebenden Bibliothek auch ohne Verschulden für Beschädigung und Verlust der Werke, auch wenn der Schaden auf dem Versandweg entsteht. Als Schadenersatz hat sie nach Rücksprache mit der verleihenden Bibliothek ein gleichwertiges Ersatzexemplar zu beschaffen. Ist dies nicht möglich, so bestimmt die gebende Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen Art und Höhe des Schadenersatzes. Im Falle der Beschädigung kann die gebende Bibliothek anstelle der Ersatzbeschaffung Reparatur oder Ersatz der Reparaturkosten verlangen.