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2235.1.1.1-K
Aufgaben der Fachberater/innen in Evangelischer Religionslehre an den Gymnasien in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 12. Februar 2007, Az. VI.2-5 O 5125-6.10 527
(KWMBl. I S. 129)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Fachberater/innen in Evangelischer Religionslehre an den Gymnasien in Bayern vom 12. Februar 2007 (KWMBl. I S. 129), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 21. Februar 2020 (BayMBl. Nr. 108) geändert worden ist
Im Einvernehmen mit dem Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamt werden mit Wirkung vom 12. Februar 2007 die Aufgaben der Fachberater/innen für Evangelische Religionslehre an den Gymnasien wie folgt geregelt:
1. Unterrichtsbesuche
Die Fachberater/innen besuchen im Auftrag des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus den Unterricht in Evangelischer Religionslehre. Sie haben dabei auf Didaktik, Methodik und Lehrplanbezug des Unterrichts sowie auf die Rahmenbedingungen des Faches in den Schulen zu achten. Ferner beraten sie die Lehrkräfte und auf Wunsch auch die Schulleitung der besuchten Schulen. Zu unterscheiden sind:
1.1 Unterrichtsbesuche mit qualifizierendem Charakter
Dazu gehören Besichtigungen zur Feststellung der Eignung von Pfarrerinnen und Pfarrern für den Dienst als hauptberufliche Lehrkräfte am Gymnasium, ggf. Besichtigung zur Feststellung der Eignung von Lehrkräften, deren Ausbildung von der bayerischen Lehramtsausbildung abweicht und Besichtigungen aus besonderem Anlass. Sie finden grundsätzlich unangekündigt statt. Über jede Besichtigung legen die Fachberater/innen dem Landeskirchenamt und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Bericht vor.
1.2 Unterrichtsbesuche mit beratendem Charakter
Innerhalb der ersten sechs Dienstjahre nach der Einstellung werden alle Lehrkräfte für Evangelische Religionslehre am Gymnasium durch die zuständige Fachberaterin / den Fachberater besucht. Diese Unterrichtsbesichtigungen haben ausschließlich beratenden Charakter und werden der Lehrkraft durch den Fachberater / die Fachberaterin angekündigt. Sie stehen nicht im Zusammenhang mit der Probezeitbeurteilung bzw. der periodischen Beurteilung und dienen nicht der kirchlichen Überprüfung der schrift- und bekenntnisgemäßen Erteilung des Religionsunterrichts. Über diese Unterrichtsbesichtigungen legen die Fachberater/innen dem Landeskirchenamt und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen jährlichen Sammelbericht vor.
2. Weitere Aufgaben
Die Fachberater/innen veranstalten im Auftrag des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus regionale und überregionale Fortbildungen. Sie führen die Seminartage und die Vierwochenkurse durch. Sie machen Angebote für die Nachqualifikation von Lehrkräften und wirken an der Qualitätssicherung des Religionsunterrichts an bayerischen Gymnasien mit. Als Ansprechpartner stehen sie allen Lehrkräften zur Verfügung, die Evangelische Religionslehre am Gymnasium unterrichten. Sie arbeiten eng mit dem Institut für Lehrerfortbildung am Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn und der Gymnasialpädagogischen Materialstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zusammen; sie halten Kontakt zu den Seminarlehrkräften, dem / der ISB-Referenten/in, der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Religionslehrkräfte an den Gymnasien in Bayern (AERGB), den Fachreferenten und -referentinnen der Ministerialbeauftragten und den Schulbeauftragten; sie sind Mitglieder im Religionspädagogischen Koordinierungsausschuss (RPK). Dem Staatsministerium und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern stehen sie für besondere Aufgaben im Bereich des evangelischen Religionsunterrichts zur Verfügung.
3. Die Zuständigkeitsbereiche der Fachberater/innen lauten:
Oberbayern, Niederbayern und Schwaben:
Studiendirektorin Susanne Styrsky,
Gymnasium Puchheim
Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken und Oberpfalz:
Studiendirektor Dr. Udo Schmoll,
Wittelsbacher-Gymnasium München
4. Inkrafttreten
Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 12. Februar 2007 in Kraft. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung vom 16. Oktober 2001 (KWMBl I S. 446), geändert durch Bekanntmachung vom 27. August 2004 (KWMBl I S. 331), aufgehoben.
Erhard
Ministerialdirektor