Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Verstärkung des Praxisbezugs in der Lehrerbildung sowie Weiterentwicklung der Lehrerausbildung gemäß der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)
I. Allgemeines
II. Abordnungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Lehrerbildung
III. Abordnung ausschließlich zur Verstärkung des Praxisbezugs in der Lehrerbildung
IV. Abordnung zur Weiterentwicklung der Lehrerausbildung gemäß der LPO I
V. Schlussbestimmungen
Inhalt
Text gilt ab: 01.12.2006
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
IV.
Abordnung zur Weiterentwicklung der Lehrerausbildung gemäß der LPO I
1.
Die Abordnung erfolgt in der Regel für die Dauer von fünf Jahren.
2.
Im Übrigen gelten bei Abordnungen zur Weiterentwicklung der Lehrerausbildung gemäß der LPO I die Regelungen über die Abordnung ausschließlich zur Verstärkung des Praxisbezugs in der Lehrerbildung (Ziffer III) entsprechend.