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Text gilt ab: 04.04.2006
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.04.2024

6.  

Entsprechende Bestimmungen für die Polizei hat das Staatsministerium des Innern in der Bekanntmachung über die Tätigkeit der Polizei im Sprengstoffwesen vom 8. Dezember 1995, AllMBl 1996 S. 3, erlassen.