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Kostenersatz und Zuschuss nach Art. 10 Abs. 8 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
1. Kostenersatz bei Heimunterbringung in Bayern
2. Staatlicher Zuschuss zum Kostenersatz
3. Feststellung des landesdurchschnittlichen Kostensatzes
4. Kostenersatz für Schüler außerbayerischer Berufsschulen
5. In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2006
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Anlagen
Anlage 1: Antrag auf Kostenersatz für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung nach Art. 10 Abs. 8 BaySchFG
Anlage 2: Nachweis über die Heimunterbringung
Anlage 3: Berechnung des Zuschusses zum Kostenersatz für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung nach Art. 10 Abs. 8 BaySchFG