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Kostenersatz und Zuschuss nach Art. 10 Abs. 8 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
1. Kostenersatz bei Heimunterbringung in Bayern
2. Staatlicher Zuschuss zum Kostenersatz
3. Feststellung des landesdurchschnittlichen Kostensatzes
4. Kostenersatz für Schüler außerbayerischer Berufsschulen
5. In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2006
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5.
In-Kraft-Treten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 21. Juli 1999 (StAnz Nr. 30) außer Kraft.