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Grundsätze zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
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4.
5.
6.
7.
8.
[Schlussformel]
Inhalt
Schutzgru – sex. Bel.
Text gilt ab: 01.01.2002
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6.
Der belästigten Person dürfen aus einer Beschwerde an die nach Nummer 4 zuständigen Stellen oder aus der Kontaktaufnahme zu Gleichstellungsbeauftragten, Ansprechpartnern oder Personalrat keine beruflichen Nachteile erwachsen.