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Schutzgru – sex. Bel.
Text gilt ab: 01.01.2002

1.  

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz liegt vor, wenn ein geschlechtsbezogenes Verhalten, das sich in verbaler, nichtverbaler oder physischer Form äußert, beim Zugang zu oder am Ort der Beschäftigung, Berufstätigkeit oder Ausbildung die Verletzung der Würde einer Person oder die Schaffung eines durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Herabsetzungen, Demütigungen, Beleidigungen oder Verstörungen geprägten Umfelds bezweckt oder bewirkt. Dazu gehören insbesondere sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen (unabhängig davon, ob diese strafbar sind), sowie Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen eindeutig sexuellen Inhalts sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden.