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        Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - FwDV 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 6. August 2008, Az. ID2-2212.03-1
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 6. August 2008, Az. ID2-2212.03-1
        (AllMBl. S. 439)
        
          
        
        
          2153-I
        
         
        
          Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 – FwDV 3
        
        
          „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“
        
         
        
          Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums 
        
        
          des Innern
        
         
        
          vom 6. August 2008 Az.: ID2-2212.03-1
        
         
         
        
          
            
            
          
          
            
              | An | die Regierungen | 
            
              |   | die Landratsämter | 
            
              |   | die Gemeinden | 
            
              |   | die Landesfeuerwehrschulen | 
          
        
 
         
        Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung – AFKzV –“ des Arbeitskreises V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat in seiner Sitzung am 20./21. Februar 2008 in Kassel beschlossen, die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 TH „Einheiten im Hilfeleistungseinsatz“ als Ergänzung zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ (Stand 2005) zur bundeseinheitlichen Einführung zu empfehlen.
        Die Ergänzungen ergeben im Zusammenhang mit der bisherigen Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ (Stand 2005) die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (Stand 2008), die mit der vorliegenden Bekanntmachung zur Anwendung im Einsatz sowie zur Aus- und Fortbildung empfohlen wird. 
        Die neue Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (Stand 2008) regelt, wie die taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz arbeiten. Die hier festgelegte Gliederung der taktischen Einheiten gilt darüber hinaus auch für alle anderen Einsatzarten.
        Die Feuerwehren Bayerns erhalten den Text der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (Stand 2008) von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg.
        Bis zur Veröffentlichung angepasster Richtlinien zur Durchführung von Leistungsprüfungen behalten die bisherigen Regelungen ihre Gültigkeit.
        Mit Bekanntmachung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ werden die folgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften außer Kraft gesetzt:
         
        
          - •
- Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“(eingeführt mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 12. Dezember 2005, AllMBl S. 550), 
- •
- Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1 „Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz“ (eingeführt mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 8. November 1988, AllMBl S. 939). 
 
        Schuster
        Ministerialdirektor