Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2007

1.1 

Prüfungen für die Berufe der
Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten
Diätassistentinnen/Diätassistenten
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Gesundheits- und Krankenpfleger
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Hebammen/Entbindungspfleger
Logopädinnen/Logopäden
Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen/Masseure und medizinische Bademeister
Orthoptistinnen/Orthoptisten
Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen/pharmazeutisch-technische Assistenten (für den ersten Abschnitt der Prüfung)
Podologinnen/Podologen
Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten
Technische Assistentinnen/technische Assistenten in der Medizin

1.1.1 

schriftlicher Teil der Prüfung oder dessen Wiederholung
die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
2,00 €
die Fachprüferinnen/Fachprüfer zusammen
3,00 €
die oder der leitende Aufsichtsführende je angefangene Stunde
2,50 €
je weitere Aufsichtsperson je angefangene Stunde
1,75 €
Soweit einzelne Fächer der Prüfung wiederholt werden, wird das Entgelt nur anteilig gewährt.

1.1.2 

praktischer Teil der Prüfung oder dessen Wiederholung
die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses je Fach
0,50 €
oder, wenn die Prüfung nicht in Fächer gegliedert ist
1,00 €
die Fachprüferinnen/Fachprüfer zusammen, je Fach
1,00 €
oder, wenn die Prüfung nicht in Fächer gegliedert ist, die Fachprüferinnen/Fachprüfer zusammen
4,00 €

1.1.3 

mündlicher Teil der Prüfung oder dessen Wiederholung
die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses je Fach
0,50 €
oder je Themenbereich (Berufe in der Krankenpflege)
0,60 €
die Fachprüferinnen/Fachprüfer zusammen, je Fach
2,00 €
oder je Themenbereich (Berufe in der Krankenpflege)
3,00 €

1.1.4 

Prüfung insgesamt oder deren Wiederholung
die mit den Verwaltungsaufgaben betraute Person
1,00 €
die mit den Schreibarbeiten betraute Person
0,50 €

1.1.5 

Erstellen der schriftlichen Prüfungsaufgaben insgesamt
125,00 €
Wirken beim Erstellen der schriftlichen Aufgaben mehrere Personen mit, so ist der Gesamtbetrag entsprechend dem jeweiligen Zeitaufwand aufzuteilen.