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Text gilt ab: 01.06.2006
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Vereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern

AllMBl. 2006 S. 252


2230.2-A
Vereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule
und Berufsberatung in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
vom 10. Juli 2006 Az.: I 5/2634/46/06

1. Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

Die Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Bayern, das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus haben am 24. April 2006 eine Rahmenvereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern geschlossen. Diese Rahmenvereinbarung wird im Anhang wiedergegeben. Die in der Rahmenvereinbarung geschlossenen Richtlinien sind von der Schule zu beachten.

2. Geltungsbereich

Diese Bekanntmachung gilt für die staatlichen Schulen. Den nichtstaatlichen Schulen wird empfohlen, nach dieser Bekanntmachung zu verfahren.

3. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2006 in Kraft. Die Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 (AMBl 1973 S. 66) wird aufgehoben.
Seitz
Ministerialdirektor