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Vereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern
1. Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
2. Geltungsbereich
3. Inkrafttreten
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.06.2006
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3.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2006 in Kraft. Die Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 (AMBl 1973 S. 66) wird aufgehoben.
Seitz
Ministerialdirektor