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Vereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern
1. Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
2. Geltungsbereich
3. Inkrafttreten
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.06.2006
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2.
Geltungsbereich
Diese Bekanntmachung gilt für die staatlichen Schulen. Den nichtstaatlichen Schulen wird empfohlen, nach dieser Bekanntmachung zu verfahren.