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Text gilt ab: 29.09.2017
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913-B

Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat, Ausgabe 2009, TL AG-StB 09

Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 18. August 2017, Az. IID9-43435-001/90

(AllMBl. S. 384)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr über Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat, Ausgabe 2009, TL AG-StB 09 vom 18. August 2017 (AllMBl. S. 384)

Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Vorbemerkung zur Änderung
1Der bayerische Arbeitskreis „Wiederverwendung Asphaltgranulat“ hat verschiedene Regelungen getroffen, die eine möglichst hochwertige Aufbereitung und Verwendung von Asphaltgranulat gewährleisten sollen. 2Der Anhang 3.1By der Bekanntmachung zur TL AG-StB 09 (Klassifizierung von Asphaltgranulat) wurde überarbeitet und wird mit dieser Bekanntmachung eingeführt.