Inhalt

TL BE-StB 15
Text gilt ab: 31.03.2016
Gesamtansicht
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

913-B

Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen
, TL BE-StB 15

Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 3. März 2016, Az. IID9-43433-002/08

(AllMBl. S. 1461)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr über die Technischen Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen, TL BE-StB 15, vom 3. März 2016 (AllMBl. S. 1461)

Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Anwendungsbereiche für Kationische Bitumenemulsionen

1. Allgemeines

1.1 

Die „Technischen Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen“, Ausgabe 2007 (TL BE-StB 07) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Obersten Straßenbaubehörden der Länder grundlegend überarbeitet und liegen nun als „Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen“, Ausgabe 2015 (TL BE-StB 15) vor.

1.2 

1Mit den TL BE-StB 15 werden die Anforderungsbeschreibungen an kationische Bitumenemulsionen an die überarbeitete DIN EN 13808 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel“ angepasst. 2Damit verbunden sind auch Änderungen der Sortenbezeichnungen der Bitumenemulsionen. 3In der Anlage 1 sind die Anwendungsbereiche für kationische Bitumenemulsionen zusammengestellt. 4Hierin sind die alten (nach den TL BE-StB 07) verwendeten Bezeichnungen den neuen Bezeichnungen (nach den TL BE-StB 15) gegenübergestellt. 5Ferner wurde im Zuge der Überarbeitung der DIN EN 13808 die Grenze, ab der kationische Bitumenemulsionen mit dem Buchstaben F zu kennzeichnen sind, von ehemals 2 M.-% auf nun 3 M.-% Zugabe Fluxmittel geändert. 6Die in den TL BE-StB 07 beschriebenen Anforderungen an ein gefluxtes Bindemittel für Oberflächenbehandlungen (PmOB Art B) werden in die „Technischen Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitungen auf Bitumenbasis“, Ausgabe 2015 (TL Sbit-StB 15) übertragen. 7Mit der Umsetzung der harmonisierten EU-Norm gilt für die Bitumenemulsionen eine Verpflichtung zur Leistungserklärung nach Art. 6 der EU-Bauproduktenverordnung. 8Das System der Güteüberwachung bei der Herstellung von Bitumenemulsionen nach den TLG BE-StB 02 entfällt daher zukünftig.

2. Anwendung

2.1 

Die TL BE-StB 15 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.

2.2 

1Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, die TL BE-StB 15 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden. 2Die TL BE-StB 15 sind den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.

3. Außerkrafttreten

1Die „Technischen Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen“, Ausgabe 2007 (TL BE-StB 07) und die „Technischen Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung“, Ausgabe 2002 (TLG BE-StB 02) sind nicht mehr anzuwenden. 2Die Bekanntmachungen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 10. November 2008 (AllMBl. S. 722) und vom 8. Dezember 2003 (AllMBl. S. 903) werden aufgehoben.

4. Bezugsmöglichkeit

Die TL BE-StB 15 können bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.

Helmut Schütz
Ministerialdirektor