Inhalt

Text gilt ab: 04.09.2017

1. Allgemeines

1Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Sicherung der Agrarstruktur. 2Es ist auf Fälle beschränkt, in denen die Veräußerung einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz bedarf und die Genehmigung nach Auffassung der Genehmigungsbehörde wegen § 9 GrdstVG zu versagen wäre. 3Daher ist das gesetzliche Vorkaufsrecht nach RSG eng mit dem Verfahren nach dem GrdstVG verbunden. 4Die Bekanntmachung dient dazu, die Abläufe beider Verfahren darzustellen. 5Sie berücksichtigt dabei die Änderungen, die durch das Bayerische Agrarstrukturgesetz (BayAgrG) mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind.