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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
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7. Verfahren
8. Beihilfekonformität
9. Übergangsregelung
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024
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Dr. Sabine Jarothe
Amtschefin