Inhalt
4.
Schlussbestimmungen
4.1
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft; sie gilt unbefristet.
4.2
Außerkrafttreten
Mit Ablauf des 31. Dezember 2017 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmungen zur Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut bei den Finanzämtern (Aufbew-Best-FÄ) vom 30. Januar 1997 (FMBl. S. 88) außer Kraft.