Inhalt

Text gilt ab: 06.08.2019

2.   Wirksamwerden; Bekanntgabe

1Diese Genehmigung gilt ab dem 6. August 2019. 2Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Verpflichtung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BKleingG, die mit Bekanntmachung vom 23. Oktober 2000 (AllMBl. S. 728) genehmigten Bewertungsrichtlinien anzuwenden. 3Der Tag der Bekanntgabe gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG bleibt hiervon unberührt.