Inhalt
65.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Überleitungsregelungen
65.1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 3. Mai 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
65.2
Die Wohnraumförderbestimmungen 2022 (WFB 2022) vom 16. März 2022 (BayMBl. Nr. 204) treten mit dem Inkrafttreten der vorliegenden Bekanntmachung außer Kraft.
65.3
In Bewilligungsverfahren, in denen vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung die Bewilligung entscheidungsreif vorbereitet oder in denen für die Vorhaben Zustimmungen zum vorzeitigen Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss erteilt wurden, kann die Bewilligung von Fördermitteln noch nach den WFB 2022 bis spätestens 31. Dezember 2023 erfolgen.