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Text gilt ab: 01.08.1991

1. Allgemeines zu Ozonbelastungen

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Ozon treten auf in Abhängigkeit von der aktuellen Ozonkonzentration und ihrer Einwirkungsdauer sowie dem eingeatmeten Luftvolumen.
Bedeutsame Beeinträchtigungen sind bei den in Bayern vorkommenden Ozonkonzentrationen grundsätzlich nur bei mehrstündiger körperlicher Belastung zu erwarten.

1.1 

Bei einer Ozonkonzentration bis zu 120 μg/m3 (Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft) sind selbst bei langfristiger Einwirkung keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten (Richtlinie VDI 2310, Blatt 15, 1987). Gelegentliche Überschreitungen sind bedeutungslos. Bis zu 180 μg/m3 sind allgemein keine besonderen Verhaltensempfehlungen erforderlich.

1.2 

Bei einer Ozonkonzentration oberhalb 180 bis zu 360 μg/m3 sollten vorrangig Personen, die erfahrungsgemäß gegenüber Luftschadstoffen empfindlich reagieren, mehrstündige körperliche Anstrengungen, wie insbesondere sportliche Ausdauerleistungen, meiden.
Einige Lungenfunktionswerte können sich ozonbedingt unter sportlicher Betätigung verschlechtern, so dass auch ohne subjektive Beschwerden die körperliche Leistungsfähigkeit bei Ausdauerleistungen eingeschränkt sein kann. Bei Kurzzeitbelastungen spielt dies keine nennenswerte Rolle.

1.3 

Bei einer Ozonkonzentration oberhalb 360 μg/m3 (Ozonwarnstufe) sind allgemein akute Symptome wie Augenbrennen und Reizung der Atemwege möglich. Von länger dauernden sportlichen Betätigungen wird abgeraten.