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Führung der Kassengeschäfte für die Bayerischen Staatstheater und die Bayerische Theaterakademie
2246-WK
Führung der Kassengeschäfte
für die Bayerischen Staatstheater
und die Bayerische Theaterakademie
(Theaterkassengeschäfte - Thkass)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 11. Dezember 1998 Az.: XII/2-K 2600/1-19/184 412
Aufgrund Art. 79 Abs. 3 Nr. l BayHO wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgendes bestimmt:
- 1.
Die Amtskasse der Bayerischen Staatstheater wird mit Wirkung vom l. Januar 1999 aufgelöst.
- 2.
Die bisher durch die Amtskasse der Bayerischen Staatstheater fürden Zentralen Dienst der Bayerischen Staatstheaterdie Bayerische Staatsoperdas Bayerische Staatsschauspieldas Staatstheater am Gärtnerplatzdie Bayerische Theaterakademiedie Staatlichen Hochbauämter München I und Rosenheimerledigten Kassengeschäfte werden ab 1. Januar 1999 auf die Staatsoberkasse München übertragen.
- 3.
Als Drittschuldner wird der Freistaat Bayern bei Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§§ 829 ff ZPO), bei Zustellung einer Benachrichtigung nach § 845 ZPO und bei Abgabe der in § 840 ZPO vorgesehenen Erklärung bei der Pfändung sonstiger Geldforderungen, die von den in Nummer 2 aufgeführten Dienststellen angeordnet werden, gemäß § 5 Abs. l Nr. 2 der Vertretungsverordnung (BayRS 600-1-F in der derzeitigen Fassung) ab 1. Januar 1999 durch den Leiter der Staatsoberkasse München vertreten wird.
- 4.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.
I.A.Dr.Quint
Ministerialdirektor
[Amtl. Anm.:] Kurzbezeichnung und Abkürzung inoffiziell