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Text gilt ab: 10.09.2019
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2243-WK

Besuch des Museums des Hauses der Bayerischen Geschichte und der Bavariathek in Regensburg durch Schulklassen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 23. Juli 2019, Az. HdBG-M9860/21/1

(BayMBl. Nr. 330)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über den Besuch des Museums des Hauses der Bayerischen Geschichte und der Bavariathek in Regensburg durch Schulklassen vom 23. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 330)

1Im Juni 2019 öffnete das Museum des Hauses der Bayerischen Geschichte, das die bayerische Geschichte von 1800 bis heute nachzeichnet, in Regensburg seine Pforten. 2Das Museum befasst sich schwerpunktmäßig mit der Demokratiegeschichte Bayerns und greift dabei zahlreiche lehrplanrelevante Themen auf. 3Im Januar 2020 wird die direkt neben dem Museum beheimatete Bavariathek eröffnet. 4Die Bavariathek ist ein mit moderner Technik ausgestattetes medienpädagogisches Projektzentrum, in dem Schulklassen zusätzliche Programme absolvieren und die verschiedensten Projektideen zu Themen der bayerischen Landesgeschichte umsetzen können.
5Das Haus der Bayerischen Geschichte gewährt ab dem Schuljahr 2019/2020 für Besuche seines Museums und der Bavariathek in Regensburg durch bayerische Schulklassen aller Jahrgangsstufen eine anteilige Fahrtkostenerstattung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

1. Bedingungen für die Fahrtkostenerstattung

1.1 

1Die Höhe beträgt je angefangene 60 teilnehmende Schüler 1,50 Euro pro Entfernungskilometer, jedoch maximal die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. 2Erstattungen von anderen öffentlichen Stellen sind dabei zu berücksichtigen.

1.2 

1Der Besuch im Museum des Hauses der Bayerischen Geschichte oder der Bavariathek muss vorher angemeldet werden. 2Nähere Informationen dazu sind auf den Internetseiten des Museums und der Bavariathek abrufbar (www.museum.bayern oder www.bavariathek.bayern).

1.3 

1Bei Mehrtagesfahrten, z.B. im Rahmen von Schullandheimaufenthalten oder Klassenfahrten, wird nur die Entfernung vom Aufenthaltsort zum Museum oder der Bavariathek berücksichtigt. 2Ausnahmen sind möglich bei Mehrtagesfahrten, deren Schwerpunkt der Besuch des Museums oder der Bavariathek bildet.

2. Antragstellung

2.1 

Für den Erstattungsantrag ist das auf den Internetseiten des Museums des Hauses der Bayerischen Geschichte und der Bavariathek abrufbare Formblatt zu verwenden (www.museum.bayern oder www.bavariathek.bayern).

2.2 

Der Antrag muss enthalten:
die Zahl der teilnehmenden Schüler, Bezeichnung der Klassen, benutzte Verkehrsmittel,
das Programm der gesamten Fahrt mit Datum der Hin- und Rückfahrt sowie Angabe des Abfahrtsortes und der tatsächlichen Fahrtkosten,
eine Erklärung darüber, ob und in welcher Höhe für diese Fahrt bei welcher anderen Stelle ein Zuschuss beantragt bzw. bewilligt worden ist,
die Bankverbindung der Schule sowie
eine Bestätigung, dass an der antragstellenden Schule ein Schülerbericht über die Fahrt sowie die Originalrechnung und der Zahlungsnachweis über die Fahrtkosten bereitliegen.

2.3 

1Jede Schulklasse meldet sich unmittelbar nach Eintreffen im Museum oder in der Bavariathek an. 2Dabei ist vom Museum oder der Bavariathek der Besuch auf dem Antrag zu bestätigen.

2.4 

1Eine nachträgliche Bestätigung ist nicht möglich. 2Ohne die Bestätigung erfolgt keine Erstattung.

2.5 

1Spätestens einen Monat nach der Fahrt ist der vollständig ausgefüllte, von der Schulleitung unterschriebene und vom Museum oder der Bavariathek bestätigte Antrag an die auf dem Formblatt angegebene Adresse zu übersenden. 2Sofern dieser Zeitpunkt in bayerische Schulferien fällt, muss die Übersendung in den ersten beiden Schulwochen danach erfolgen. 3Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

3. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 10. September 2019 in Kraft.

Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor

Anlagen