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Lehrerfortbildung in Bayern

KWMBl. I 2002 S. 260

StAnz. 2002 Nr. 34


2238-K
Lehrerfortbildung in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. August 2002 Az.: III/7-P 4100-6/51 011
Veränderungen in Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Kultur stellen neue Anforderungen an die Schule und erfordern Weiterentwicklungen in allen Bereichen des schulischen Lehrens und Lernens.
Dementsprechend setzt die Lehrerfortbildung auf allen Ebenen folgende Entwicklungsziele um:
Die Fortbildung der Lehrkräfte ist in einen ständigen berufsnahen Weiterlernprozess integriert und umfasst das gesamte Berufsleben. Lehrerfortbildung unterstützt die Lehrkräfte bei der Bewältigung der vielfältigen Anforderungen des Schulalltags und ist eine der tragenden Säulen der Personal-, Organisations- und Unterrichtsentwicklung der Schulen.1
Lehrerfortbildung als Institution ist durch ein Gleichgewicht aus Angebots- und Bedarfsorientierung gekennzeichnet. Zu diesem Zweck arbeiten alle Instanzen der Lehrerfortbildung arbeitsteilig zusammen und koordinieren sich hinsichtlich der Aufgabenverteilung.
I.
Charakteristika von Lehrerfortbildung
Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für Unterricht und Erziehung. Zu ihren beruflichen Aufgaben zählen Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Diagnostizieren, Fördern und Beraten; hierzu gehört auch die Notwendigkeit, ihre berufliche Tätigkeitzu überprüfen, zu überdenken und weiterzuentwickeln.Diesem komplexen Berufsbild entsprechen hohe Anforderungen an die Aus- und Fortbildung. Um dem Bedarf gerecht zu werden, strebt Lehrerfortbildung an, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehrkräfte zu erhalten, zu erweitern und der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen (vgl. Art. 20 Abs. 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes).
Lehrerfortbildung hat vielfältige Perspektiven: Sie trägt zur Qualität und Weiterentwicklung des Schulwesens bei und hilft der Lehrkraft, sich dem Wandel der gesellschaftlichen Anforderungen zu stellen; sie unterstützt das personale Selbstverständnis und die berufliche Identität des Lehrers. Sie kann auch Aufgaben der Ausbildung und der Weiterbildung übernehmen.
Lehrerfortbildung als Instrument der Unterrichtsentwicklung zielt auf die Erhaltung und Aktualisierung der pädagogischen, fachlichen, didaktischen und methodischen Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehrkraft. Ihre Inhalte orientieren sich im Sinne einer Angebotsorientierung schwerpunktmäßig am verfassungsgemäßen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen und den aktuellen bildungspolitischen Zielsetzungen, an der Lehrplanentwicklung sowie an der Entwicklung von Wissenschaft, Wirtschaft und Technik, im Sinne einer Nachfrageorientierung dagegen vorrangig am erklärten Bedarf der Lehrkräfte an den Schulen.
Lehrerfortbildung als Instrument der Personal- bzw. Organisationsentwicklung umfasst eine geplante Weiterqualifizierung, Begleitung der beruflichen Entwicklung und Prävention berufsimmanenter Probleme. Sie trägt zur Professionalisierung der Lehrer im Umgang mit allen am Schulleben Beteiligten bei, bereitet sie für neue Aufgaben vor und bildet Funktionsträger und Führungskräfte in Schule und Schulverwaltung aus. Sie bietet Unterstützung in Form von Qualifizierungs- und Trainingsangeboten, die auf die jeweiligen beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

1 [Amtl. Anm.:] Die Regelungen für die Lehrerfortbildung gelten grundsätzlich auch für Förderlehrer.

II. Fortbildungsangebote und Fortbildungsverpflichtung

1.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt auf Vorschlag des Koordinierungsausschusses Lehrerfortbildung das zweijährige Schwerpunktprogramm für die inhaltliche Planung der Lehrerfortbildung fest. Es ist für alle Ebenen verbindlich. Die verschiedenen Träger der staatlichen zentralen und regionalen Lehrerfortbildung stimmen sich jährlich über ihr Angebot ab.
2.
Die einzelnen Träger der Lehrerfortbildung informieren die Schulen über ihr jeweiliges Angebot. Zur Darstellung des Gesamtangebots der staatlichen Lehrerfortbildung einschließlich der staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen wird eine zentrale Datenbank aufgebaut.
3.
Die Verpflichtung zur Fortbildung ist in Art. 20 Abs. 2 BayLBG geregelt. Sie gilt als erfüllt, wenn Fortbildung im Zeitumfang von zwölf Fortbildungstagen innerhalb von vier Jahren nachgewiesen ist. Einem Fortbildungstag ist ein Richtwert von jeweils etwa 5 Stunden à 60 Minuten zugrunde zu legen. Für die Erfüllung der persönlichen Fortbildungsverpflichtung können Veranstaltungen auf allen Ebenen der staatlichen oder staatlich anerkannten Fortbildung (z.B. an Hochschulen) besucht und eingebracht werden. In die Belegverpflichtung ist mindestens ein Drittel des Gesamtumfangs als schulinterne Lehrerfortbildung einzubringen.
4.
Die Schwerpunkte der Fortbildung einer Lehrkraft werden im Rahmen des Mitarbeitergesprächs gemeinsam mit der Schulleitung reflektiert.
5.
Auf der Grundlage des Fortbildungsbedarfs der Lehrkräfte bestimmt jede Schule den eigenen Fortbildungsbedarf und schreibt diesen laufend fort. Für die schulinterne Lehrerfortbildung erstellt sie einen Fortbildungsplan.
6.
Zur Unterstützung der schulinternen Lehrerfortbildung und zur bedarfsgerichteten Ausrichtung des Angebots informieren die Schulen die Träger der regionalen bzw. der lokalen Lehrerfortbildung im zweijährigen Turnus über ihren Fortbildungsbedarf. Der Bedarf der Schulen bildet neben dem Schwerpunktprogramm die wesentliche Grundlage für die Planung der Lehrerfortbildung in Bayern.
7.
Alle Instanzen der Lehrerfortbildung sind verpflichtet, ihre Angebote zu evaluieren.

III. Die Einrichtungen der Lehrerfortbildung in Bayern

Die staatliche Lehrerfortbildung in Bayern gliedert sich nach Reichweite und Trägerschaft in die zentrale, regionale, lokale und schulinterne Lehrerfortbildung. Hinzu kommen noch Fortbildungsangebote einzelner Kommunen (z.B. die Pädagogischen Institute in München und Nürnberg) sowie Veranstaltungen zur Fortbildung von Religionslehrkräften, die in Zusammenarbeit mit den Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften durchgeführt werden.
Die zentrale Lehrerfortbildung richtet sich an Lehrkräfte aus ganz Bayern. Die Träger sind
die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP), Dillingen,
das Institut für Lehrerfortbildung, Gars (katholischer Religionsunterricht),
das Institut für Lehrerfortbildung, Heilsbronn (evangelischer Religionsunterricht),
die Bayerische Landesstelle für den Schulsport, München (Sportunterricht).
Darüber hinaus gibt es eigene Lehrgänge des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Die regionale Lehrerfortbildung wird je nach Schulart von den Regierungen bzw. den Ministerialbeauftragten durchgeführt, die lokale Lehrerfortbildung von den staatlichen Schulämtern. Sie richtet sich an die Lehrkräfte des jeweiligen Aufsichtsbezirks bzw. Zuständigkeitsbereichs.
Die schulinterne Lehrerfortbildung wird von den Schulen selbst durchgeführt. An ihr nehmen in der Regel nur Lehrkräfte des jeweiligen Kollegiums teil.
Das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (ISB), München, wirkt bei der Konzeption der Lehrerfortbildung mit und arbeitet mit den Einrichtungen der Lehrerfortbildung beratend und durch unmittelbare Beteiligung an Fortbildungsveranstaltungen auch operativ zusammen. Um die Lehrkräfte in fachlichen, didaktischen und methodischen Fragen zu unterstützen, werden am Staatsinstitut Handreichungen und Materialien erstellt, die in gedruckter Form oder im Internet (http://www.isb.bayern.de) veröffentlicht werden.

IV. Aufgabenverteilung

1.
Aufgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus trägt die Verantwortung für die Ziele und Inhalte sowie den Haushalt der Lehrerfortbildung. Es legt die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Inhalte, Methoden und Organisationsformen der Lehrerfortbildung fest und fördert die Entwicklung neuer Fortbildungs- bzw. Personalführungsmodelle.
Über die Anerkennung von Angeboten der außerschulischen Lehrerfortbildung von landesweiter Bedeutung als Maßnahmen, die die staatliche Lehrerfortbildung ergänzen, entscheidet das Staatsministerium im Einzelfall.
2.
Aufgaben der zentralen Lehrerfortbildung

2.1 Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP)

Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung hat die Aufgabe, Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer aller Schularten und aller Fächer (mit Ausnahme von Sport und Religion) in ganz Bayern durchzuführen.
Das Angebot der Akademie richtet sich vorrangig an Lehrkräfte mit dem Auftrag, die Inhalte ihrerseits in der regionalen, lokalen oder schulinternen Lehrerfortbildung weiter zu vermitteln, an Funktionsträger sowie an pädagogische Führungskräfte.
Zusätzlich zur Fortbildung bietet die Akademie Beratung im Bereich der Informationstechnik (Hard- und Software) sowie der Medienpädagogik an und betreut die dafür zuständigen Fachberater und Medienpädagogisch- informationstechnischen Berater. Ebenso obliegt ihr die Betreuung des Bayerischen Schulservers.
Die landesweite Bekanntgabe des Angebotes erfolgt halbjährlich in der Broschüre "Lehrerfortbildung in Bayern", in der auch die Fortbildungsangebote der anderen Institute veröffentlicht werden. Die Bekanntgabe des Fortbildungsangebotes erfolgt außerdem im Internet unter der URL http://alp.dillingen.de.

2.2 Die Fortbildungsinstitute

Das Institut für Lehrerfortbildung Gars am Inn ist mit der Fortbildung von Lehrkräften aller Schularten beauftragt, die in Bayern katholischen Religionsunterricht erteilen; das Institut für Lehrerfortbildung Heilsbronn hat die Aufgabe, Fortbildungsveranstaltungen für bayerische Lehrkräfte mit dem Fach „Evangelische Religionslehre “ durchzuführen.
Die Bayerische Landesstelle für den Schulsport organisiert Fort- und Weiterbildungslehrgänge für Sportlehrkräfte.
3.
Aufgaben der dezentralen Lehrerfortbildung

3.1 Die regionale Lehrerfortbildung (RLFB)

Die regionale Lehrerfortbildung führt Fortbildungsveranstaltungen in der jeweiligen Region durch. Durch die Verteilung auf verschiedene Träger sind ihre Angebote nach Schularten und ggf. Fächern differenziert, die regionale Lehrerfortbildung strebt aber auch die schulart- und fächerübergreifende Zusammenarbeit an. Bei der Planung und Durchführung von überregionalen Lehrerfortbildungsmaßnahmen ist die Dienststelle federführend, in deren Bezirk die Maßnahme stattfindet.
Die regionale Lehrerfortbildung reagiert unmittelbar auf pädagogische, didaktische und sonstige berufsbezogene Erfordernisse oder Neuerungen und bietet Fortbildung auf kurzem Wege an.
Die regionale Lehrerfortbildung versteht sich auch als Unterstützungs- und Servicesystem für die Schulen. Sie ist daher auch für die Betreuung und Evaluation des regionalen Multiplikatoren-/ Moderatoren-/ Referentennetzes verantwortlich.
Die Fortbildungsangebote der RLFB werden über verschiedene Publikationsformen und -wege bekannt gemacht, wie Rundschreiben der jeweiligen Träger und das Internet.

3.1.1 Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen einschließlich Wirtschaftsschulen, Fachschulen, Fachakademien

Die Bezirksregierungen organisieren und gestalten eigenverantwortlich regionale Fortbildungsmaßnahmen für Grund- und Hauptschulen, für Förderschulen und für berufliche Schulen (mit Ausnahme der Fach- und Berufsoberschulen). Angeboten werden Halbtages-, Tages- und Mehrtagesveranstaltungen.
Mit der Betreuung von Lehrgangsleitern, Referenten, Multiplikatoren und Moderatoren aus der Region unterstützt die regionale Lehrerfortbildung gezielt die lokale und schulinterne Lehrerfortbildung.

3.1.2 Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Bei den Ministerialbeauftragten für Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOS/BOS) planen, gestalten und organisieren Mitarbeiter für RLFB die Fortbildungsmaßnahmen für die jeweilige Schulart im Aufsichtsbezirk.
Angeboten werden eintägige Veranstaltungen, gegebenenfalls auch Halbtagesveranstaltungen oder mehrtägige Veranstaltungen als zusammenhängende Fortbildungseinheit.

3.2 Die lokale Lehrerfortbildung (Grund- und Hauptschulen)

An den Staatlichen Schulämtern organisieren und gestalten Fortbildungsschulräte eigenverantwortlich lokale Fortbildungsmaßnahmen für Grund- und Hauptschulen.
Es werden halbtägige Veranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften in der unterrichtsfreien Zeit, in begründeten Ausnahmefällen auch Ganztagesveranstaltungen zu pädagogischen und didaktischen Schwerpunktthemen angeboten. Diese werden auch für Förderschulen geöffnet.
Lokale Lehrerfortbildung leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Schulentwicklung.

3.3 Die schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF)

Die schulinterne Lehrerfortbildung orientiert sich unmittelbar am Bedarf der Kollegien. Für die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildung können Finanzmittel bereitgestellt werden.

V. In-Kraft-Treten

Diese Richtlinien treten zum Halbjahr des Schuljahres 2002/2003 in Kraft und gelten für den staatlichen Bereich.
VI.
Bericht über die Umsetzung
Die Träger der regionalen Lehrerfortbildung berichten dem Staatsministerium erstmals zum Ende des Kalenderjahres 2005 (1.12.2005) und dann im zweijährigen Turnus über die Umsetzung dieser Richtlinien.
gez. Erhard
Ministerialdirektor