Inhalt

Text gilt ab: 25.05.2022

4. Schlussvorschriften

4.1 Unfälle der Teilnehmer

Unfälle, die die Teilnehmer während der Kollegtage oder auf den notwendigen Wegen zum oder vom Kollegtag erleiden, sind dem Kolleggruppenleiter zu melden, der die Meldung unverzüglich an die Staatliche Ausführungsbehörde für Unfallversicherung, Barerstraße 24, 80333 München, weiterleitet.

4.2 Inkrafttreten

4.2.1 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

4.2.2 

Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Kollegtage für die Teilnehmer am Telekolleg vom 20. Juni 1986 (KMBl I S. 276), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 16. Dezember 1992 (KWMBl I 1993 S. 2), außer Kraft.