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Vollzug der Aussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung (ALPO)
KWMBl. I 1998 S. 119
2235.5-K
Vollzug der Aussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung (ALPO)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 3. März 1998 Az.: VI/12 – S 5400/10 - 8/30 415, berichtigt KWMBl I S. 250
- 1.
Die dieser Bekanntmachung beigefügten
Anlagen 1 (Jahreszeugnis),
2 (Abgangszeugnis),
3 (Zeugnis über das Bestehen der Abschlussprüfung - Nachweis der allgemeinen Hochschulreife),
4 (Zeugnis über das Bestehen der Bestätigungsprüfung -Nachweis der allgemeinen Hochschulreife),
5 (Zeugnis über das Bestehen der Abschlussprüfung - Erwerb der allgemeinen Hochschulreife) und
6 (Zeugnis über das Bestehen der Abschlussprüfung - Nachweis der Fachhochschulreife) werden als verbindliche Muster im Sinne der §§ 24 Abs. 1 und 43 Absätze 1 und 3 ALPO festgelegt.
- 2.
Als vom Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst festzulegende Stelle nach §§ 25 Abs. 2 Satz 2 und 34 Satz 4 ALPO wird das Wirsberg-Gymnasium Würzburg, Am Pleidenturm 16, 97070 Würzburg, festgelegt.
- 3.
Die Bekanntmachung vom 24. Februar 1992 (KWMBl I S. 310) wird aufgehoben.
I. A. J. Hoderlein
Ministerialdirektor