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Text gilt ab: 26.09.2006
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Bekanntmachung über die Stundentafel der Kurzform des Musischen Gymnasiums

KWMBl. I 2006 S. 310


2235.1.1.1-K
Bekanntmachung über die Stundentafel der Kurzform des Musischen Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. September 2006 Az.: VI.5-5 O 5204-6.80 250
Wegen der Einführung des achtjährigen Gymnasiums geht die Kurzform des Musischen Gymnasiums von der siebenjährigen in eine sechsjährige Form über. Dementsprechend wird die Stundentafel der Kurzform des Musischen Gymnasiums angepasst.
Die Kurzform des Musischen Gymnasiums ist an folgenden beiden Schulen eingerichtet:
Max-Reger-Gymnasium Amberg und
E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg.
Die Stundentafel beginnt mit Jahrgangsstufe 7 im Schuljahr 2005/2006 und jeweils aufbauend in den darauf folgenden Jahren. Die bisherige Stundentafel für das Musische Gymnasium in siebenjähriger Form (GSO Anlage 1) ist im Schuljahr 2006/2007 noch für die Jahrgangsstufen 9 mit 11 gültig und wird analog zum Fortschreiten des achtjährigen Gymnasiums jährlich schrittweise von der in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Stundentafel abgelöst. Damit verliert die bisherige Stundentafel für die siebenjährige Form mit dem Auslaufen der Jahrgangsstufe 11 im Schuljahr 2008/2009 ihre Gültigkeit.
Die Stundentafel für die Kurzform des Musischen Gymnasiums in sechsjähriger Form wird wie folgt festgelegt:
Pflichtfächer 1)
Jgst. 7
Jgst. 8
Jgst. 9
Jgst. 10
Religionslehre/Ethik2)
2
2
2
2
Deutsch3)
5
4
4
3
Englisch3)
5
4
3
4
Latein3)
5
4
3
4
Mathematik3)
4
4
4
3
Physik3)
2
2
2
Chemie
2
2
Biologie
2
2
2
Natur und Technik
3
Geschichte,
in 10: Geschichte + Sozialkunde
2
2
2
1 + 1
Geographie
2
2
2
Wirtschaft und Recht
2
2
Kunst
2
1
1
1
Musik3)
2
2
2
2
Instrumentalspiel4)
1
1
1
1
PROFIL5)
1
1
1
Sport
2
2
2
2
INTENSIVIERUNG
2
2
2
2
Summe
35
35
35-376)
35-376)
1) Pflichtfächer sind regelmäßig Vorrückungsfächer. Ausnahmen vgl. § 20 GSO. In einstündigen Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden.
2) Vgl. Art. 47 Abs. 1 BayEUG.
3) Dieses Pflichtfach ist Kernfach gem. § 20 Abs. 2 GSO. Englisch wird als erste Fremdsprache, Latein als zweite Fremdsprache unterrichtet.
4) Die Note im Instrumentalspiel geht in die Fachnote Musik ein. Der Unterricht in Instrumentalspiel kann nicht in Epochen erteilt werden.
5) Der Profilbereich umfasst die Stunden bzw. Fächer, die das Profil der Ausbildungsrichtung prägen. Am Musischen Gymnasium werden die Profilstunden zur Stärkung des musischen Profils eingesetzt (insbesondere Kunst).
6) In den Jahrgangsstufen 9 und 10 sind die Intensivierungsstunden nur für Schüler mit besonderem Förderbedarf verpflichtend (z.B. Schüler, die auf Probe vorgerückt sind, oder deren Vorrücken gefährdet ist). Sofern die Schüler keinen besonderen Förderbedarf haben, steht es ihnen frei, ob und inwieweit sie die Intensivierungsstunden in Anspruch nehmen wollen. Dadurch können sie ihre wöchentliche Unterrichtszeit auf 36 oder 35 Stunden reduzieren.
Die Bekanntmachung über die Stundentafel der Kurzform des Musischen Gymnasiums vom 10. Februar 2005 (KWMBl I S. 94) wird aufgehoben.
Erhard
Ministerialdirektor