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Text gilt ab: 25.06.2023
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2232.3-K

Vollzug der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern;
hier: Zeugnismuster

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 3. Dezember 2020, Az. III.4-BS7610.0/19/1

(BayMBl. Nr. 747)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern; hier: Zeugnismuster vom 3. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 747), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 305) geändert worden ist

1.  

1Die nach der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (Mittelschulordnung – MSO) vom 4. März 2013 (GVBl. S. 116, BayRS 2232-3-K), die zuletzt durch § 3 der Verordnung vom 22. Juni 2020 (GVBl. S. 335) geändert worden ist, zu erteilenden Zeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann. 2Für Mittlere-Reife-Klassen sind die Muster für die betreffende Jahrgangsstufe zu verwenden mit der Maßgabe, dass die Formulare über den Bezeichnungen „Zwischenzeugnis“ bzw. „Jahreszeugnis“ die zusätzliche Überschrift „Mittlere-Reife-Zug“ enthalten.
3Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.1  

1Das Zeugnis ist in der Länge variabel und kann bei Bedarf auch mehr als zwei Seiten umfassen. 2Schriftart und Schriftgröße sind nicht zu verändern. 3Ein Seitenumbruch innerhalb eines Textfeldes ist nicht möglich.

1.2  

1In den vorgesehenen Textfeldern sind nach Maßgabe der MSO Aussagen zum Kompetenzerwerb der Schülerin oder des Schülers zu treffen. 2Die Textfelder sind zunächst einzeilig und erweitern sich entsprechend der Textlänge. 3Über den Umfang der Aussagen zum Kompetenzerwerb in den Fächern entscheidet die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung. 4Wird ein optionales Feld nicht ausgefüllt, bleibt der entsprechende Bereich frei. 5Die Kennzeichnung am Ende eines Texts durch „-/-“ ist nicht erforderlich.

1.3  

Beim Fach Religionslehre ist in Klammern anzugeben, in welchem Bekenntnis der Unterricht erteilt wurde.

1.4  

Wird die Schülerin oder der Schüler nach dem Lehrplan Deutsch als Zweitsprache unterrichtet, wird das Fach Deutsch durch das Fach Deutsch als Zweitsprache ersetzt.

1.5  

In den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler, bei denen Noten durch allgemeine Bewertungen ersetzt werden, ist „i. L.“ als Abkürzung für individuelle Leistungsbewertung einzutragen.

1.6  

1Für die Vorbereitungsklassen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der Mittelschule sind die Zeugnisformulare für das Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 und das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 zu verwenden. 2Dabei sind folgende Modifikationen vorzunehmen:
Anstatt der Worte „Mittlere-Reife-Zug“ sind die Worte „Vorbereitungsklasse für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der Mittelschule“ zu verwenden.
Die Worte „Jahrgangsstufe 10“ sind durch die Worte „Vorbereitungsklasse 1“ bzw. „Vorbereitungsklasse 2“ zu ersetzen.
Im Jahreszeugnis der Vorbereitungsklasse 1 sind vor der Zeile „Schulort, Zeugnisdatum“ die Worte „Der Schüler/Die Schülerin rückt in die Vorbereitungsklasse 2 vor.“ einzusetzen.
3Für die Vorbereitungsklasse 2 sind im Schuljahr 2022/2023 gesonderte Muster für das Zwischen- und Jahreszeugnis (s. Anlagen 28 und 29) zu verwenden.

2.  

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über den Vollzug der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern; hier: Zeugnismuster vom 14. Juli 2017 (KWMBl. S. 282), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. September 2019 (BayMBl. Nr. 408) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Herbert Püls
Ministerialdirektor

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Anlage 9:
Anlage 10:
Anlage 11:
Anlage 12:
Anlage 13:
Anlage 14:
Anlage 15:
Anlage 16:
Anlage 17:
Anlage 18:
Anlage 19:
Anlage 20:
Anlage 21:
Anlage 22:
Anlage 23:
Anlage 24:
Anlage 25:
Anlage 26:
Anlage 27:
Anlage 28:
Anlage 29:
Anlage 30:
Anlage 31: