Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2003

1. Ausgangslage

Altersgerechte Mobilität und Sicherheit bei der Verkehrsteilnahme sind elementare Grundbedürfnisse auch und gerade von Kindern. Die Neufassung der Radfahrausbildung der bayerischen Grundschüler in Schon- und Realraum, die mit Schuljahr 2004/05 verpflichtend eingeführt wird, trägt diesen Grundbedürfnissen entsprechend Rechnung. Bereits die bayernweite Radfahrausbildung im Schonraum seit dem Schuljahr 1973/74 hat durch den signifikanten Rückgang der Unfälle mit Rad fahrenden Kindern bewiesen, dass diese Form der Verkehrserziehung sehr erfolgreich ist und einen hohen Stellenwert besitzt.
Der schulischen Radfahrausbildung in Real- und Schonraum kommt insbesondere vor dem Hintergrund einer weiter steigenden Verkehrsdichte auch weiterhin große Bedeutung zu. Sie ist daher im Lehrplan für die Grundschulen in Bayern (KMBl I, So.-Nr. 1/2000) als verbindlich durchzuführender Ausbildungsabschnitt verankert. Dabei ist die Erfassung aller Schüler der Jahrgangsstufe 4 auch zukünftig sicherzustellen.