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Text gilt ab: 01.08.2023
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Deutsche Rechtschreibung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. Juni 2023, Az. V.4-BS 4402.5.40 829

(BayMBl. Nr. 301)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Deutsche Rechtschreibung vom 1. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 301)

1.  

Für den Umgang mit der deutschen Rechtschreibung in den Schulen gelten ab dem 1. August 2023 die folgenden Bestimmungen:

1.1  

Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der jeweils gültigen Fassung ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.

1.2  

Die gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis ist im Internet-Auftritt des Rats für deutsche Rechtschreibung zugänglich (https://www.rechtschreibrat.com/regeln-und-woerterverzeichnis/).

1.3  

In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zu Grunde gelegt, die nach Erklärung des Verlags der Amtlichen Regelung vollständig entsprechen.

2.  

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Juli 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Deutsche Rechtschreibung vom 8. Mai 2006 (KWMBI. I S. 109) außer Kraft.

Stefan Graf
Ministerialdirektor