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Text gilt ab: 22.04.1980
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Behandlung der Denkmalpflege im Unterricht

KMBl I 1980 S. 248


2230.1.1.1.1.3-K
Behandlung der Denkmalpflege im Unterricht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. April 1980 Az.: A/3 - 8/14 507
Mit Beschluss vom 10. März 1977 hat die Kultusministerkonferenz eine Empfehlung zur Behandlung von Fragen des Denkmalschutzes im Unterricht herausgegeben; der Beschluss wurde im KMBl I 1977 S. 534 veröffentlicht. In Fortführung dieser Empfehlung hat das Staatsinstitut für Schulpädagogik im Zusammenwirken mit dem Landesamt für Denkmalpflege Leit- und Richtziele für die Behandlung der Denkmalpflege im Unterricht erarbeitet, die hiermit bekannt gegeben werden. Die Schulen werden gebeten, diese Leit- und Richtziele im Rahmen der gültigen Lehrpläne zu berücksichtigen.
Für die Bewahrung und Wiedergewinnung einer humanen Umwelt ist es notwendig,
zu erkennen, dass die gestaltete Umwelt die geistige und körperliche Entwicklung des Menschen erheblich beeinflusst,
die kulturelle Eigenart der Heimat in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu pflegen und dadurch die Grundlage für ein Heimatgefühl zu bewahren,
kulturelles Engagement zu fördern und
ins Bewusstsein zu heben, dass man die Bedeutung bestimmter kultureller Überlieferungen unterschiedlich bewerten kann.
Daraus ergeben sich folgende LEITZIELE:
1.
Einsicht,
dass unsere Gegenwart ohne Wissen um die Vergangenheit nicht hinreichend verstanden werden kann und die kulturelle Überlieferung dieses Wissen vermittelt,
dass die Denkmäler dieser Überlieferung anschaulich machen
dass die Erhaltung der Denkmäler Voraussetzung für diese Anschaulichkeit der Geschichte ist.
2.
Überblick
über die Gefährdung von Denkmälern und überlieferten Kulturlandschaften sowie über die Ursachen dieser Gefährdung.
3.
Kenntnis
bedeutender Kulturdenkmäler der Heimat.
4.
Einsicht
in die Schwierigkeit, einen Gegenstand als Denkmal zu bewerten.
5.
Überblick
über gesetzliche Grundlagen und administrative Einrichtungen des Denkmalschutzes,
über Möglichkeiten und Grenzen der Durchführung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
6.
Bereitschaft
sich für die Denkmalpflege einzusetzen und die als berechtigt erkannten Belange der Denkmalpflege im privaten und öffentlichen Bereich zu unterstützen.

Richtziele für die Grundschule

Der Schüler soll
(1)
einige Denkmäler seines Heimatortes und der regionalen Umgebung kennen lernen,
(2)
einen Einblick erhalten, wie und wodurch die ihm vertrauten Denkmäler gefährdet sind,
(3)
sich dabei bewusst werden, dass Lebensformen und Arbeitsweisen in der Vergangenheit anders waren,
(4)
befähigt werden, Vergleiche anzustellen zwischen dem Leben und den Dingen in der Vergangenheit und in der Gegenwart,
(5)
sich bewusst werden, dass es unsere Aufgabe ist, die Denkmäler für die nachfolgenden Generationen zu erhalten.

Richtziele für die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium (Unter- und Mittelstufe):

Der Schüler soll
(1)
mit den wichtigsten Denkmälern seiner näheren Heimat aus eigener Anschauung vertraut werden,
(2)
sich bewusst werden, dass in den Denkmälern die geschichtliche Prägung einer Landschaft anschaulich wird,
(3)
befähigt werden, mithilfe einfacher fachspezifischer Arbeitstechniken aus Denkmälern einfache kulturgeschichtliche Informationen zu gewinnen,
(4)
im Bereich der überschaubaren Umwelt Einsicht in die Problematik der Bewertung eines Gegenstandes als Denkmal gewinnen,
(5)
einen Überblick über Ursachen und Formen der Gefährdung von Denkmälern und überlieferten Kulturlandschaften erhalten,
(6)
sich bewusst werden, dass die Gestalt, die Funktion und die räumliche Situation eines Denkmals in ihrer geschichtlichen Entwicklung uns Auskunft geben können über den Wandel von Denken und Lebensformen der Menschen.
(7)
die Fähigkeit erwerben, Entwicklungen in verschiedenen Lebensbereichen von der Vergangenheit zur Gegenwart auch am Beispiel von Denkmälern aufzuzeigen,
(8)
erkennen, dass die gestaltete Umwelt die Einstellung des Menschen zu seiner Heimat in hohem Maße prägt,
(9)
wissen, dass bei der Erhaltung der Denkmäler Konflikte mit anderen öffentlichen und privaten Interessen auftreten können,
(10)
mit den Aufgaben der mit Denkmalschutz befassten Stellen und Personen (Denkmalpfleger, Kreisbaumeister, Heimatpfleger) bekannt gemacht werden,
(11)
ein Bewusstsein erhalten, dass jede Generation die Pflicht hat, Denkmäler zu bewahren,
(12)
bereit sein, sich für die Belange des Denkmalschutzes einzusetzen.

Richtziele für die gymnasiale Oberstufe (Kollegstufe):

Der Schüler soll
(1)
einen Überblick über die Denkmäler seiner Heimat gewinnen,
(2)
einen Einblick in die kulturelle Überlieferung einiger anderer Länder gewinnen,
(3)
wenigstens mit einem bedeutenden Denkmal aus eigener Anschauung vertraut werden,
(4)
sich bewusst werden, dass der Umgang mit dem Denkmal eine grundsätzliche Erfahrungsmöglichkeit von Geschichte und Gegenwart ist,
(5)
befähigt werden, die geschichtliche Bedeutung von Denkmälern zu erkennen,
(6)
befähigt werden, den ästhetischen Wert von Denkmälern und Kulturlandschaften zu erleben und störende Eingriffe zu erkennen und zu beurteilen,
(7)
fähig und bereit sein, sich mit der Gestalt eines Denkmals, mit seiner geschichtlichen Entwicklung, mit seinem derzeitigen Zweck und seiner Bedeutung, insbesondere auch seiner räumlichen Einbettung, selbständig auseinanderzusetzen,
(8)
sich bewusst werden, dass Denkmäler und Kulturlandschaften als kulturelle Äußerungen unserer Vorfahren eine Orientierungshilfe bei der Gestaltung einer humanen Umwelt sein können,
(9)
befähigt werden, sich mit Ursachen und Formen der Gefährdung von Denkmälern auseinanderzusetzen,
(10)
Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und der für den Denkmalschutz zuständigen Institutionen erhalten,
(11)
fähig und bereit sein, sich mit den unterschiedlichen Argumenten hinsichtlich der Notwendigkeit des Denkmalschutzes auseinander zusetzen,
(12)
bereit sein, sich für Belange des Denkmalschutzes einzusetzen.

Richtziele für die beruflichen Schulen:

Der Schüler soll
(1)
die Herkunft, den aktuellen Zustand und die Möglichkeit der Erhaltung einiger Denkmäler kennen lernen,
(2)
am Beispiel einiger Denkmäler einsehen, dass an ihnen die Vergangenheit und ihr Zusammenhang mit der Gegenwart anschaulich werden kann,
(3)
im Bereich der überschaubaren Umwelt Einsicht in die Problematik der Bewertung eines Gegenstandes als Denkmal gewinnen,
(4)
über Denkmäler Einblicke in berufliche Traditionen (z.B. Verwendung von Materialien, Verfahrensweisen, künstlerische Ausdrucksformen, ferner soziale und ethische Normen der Vergangenheit) gewinnen,
(5)
Kenntnisse über Ursachen, Art und Ausmaß der Denkmalgefährdung erhalten und sich bewusst werden, in welchem Ausmaß die eigene Berufstätigkeit Denkmäler gefährden kann,
(6)
Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und der für den Denkmalschutz zuständigen Institutionen erhalten,
(7)
befähigt werden, besonders die Möglichkeiten des eigenen Berufes für den Denkmalschutz zu erkennen und einzusetzen (z.B. Methoden der Instandsetzung, Konservierung, Restaurierung),
(8)
ein Bewusstsein erhalten, dass jede Generation die Pflicht hat, Denkmäler zu bewahren,
(9)
bereit werden, sich für Belange des Denkmalschutzes einzusetzen.

Prof. Hans Maier
Staatsminister
KMBl I 1980 S. 248