- (1)
einen Überblick über die Denkmäler seiner Heimat gewinnen,
- (2)
einen Einblick in die kulturelle Überlieferung einiger anderer Länder gewinnen,
- (3)
wenigstens mit einem bedeutenden Denkmal aus eigener Anschauung vertraut werden,
- (4)
sich bewusst werden, dass der Umgang mit dem Denkmal eine grundsätzliche Erfahrungsmöglichkeit von Geschichte und Gegenwart ist,
- (5)
befähigt werden, die geschichtliche Bedeutung von Denkmälern zu erkennen,
- (6)
befähigt werden, den ästhetischen Wert von Denkmälern und Kulturlandschaften zu erleben und störende Eingriffe zu erkennen und zu beurteilen,
- (7)
fähig und bereit sein, sich mit der Gestalt eines Denkmals, mit seiner geschichtlichen Entwicklung, mit seinem derzeitigen Zweck und seiner Bedeutung, insbesondere auch seiner räumlichen Einbettung, selbständig auseinanderzusetzen,
- (8)
sich bewusst werden, dass Denkmäler und Kulturlandschaften als kulturelle Äußerungen unserer Vorfahren eine Orientierungshilfe bei der Gestaltung einer humanen Umwelt sein können,
- (9)
befähigt werden, sich mit Ursachen und Formen der Gefährdung von Denkmälern auseinanderzusetzen,
- (10)
Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und der für den Denkmalschutz zuständigen Institutionen erhalten,
- (11)
fähig und bereit sein, sich mit den unterschiedlichen Argumenten hinsichtlich der Notwendigkeit des Denkmalschutzes auseinander zusetzen,
- (12)
bereit sein, sich für Belange des Denkmalschutzes einzusetzen.