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Text gilt ab: 27.12.2017
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2220.4-K

Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Dezember 2017, Az. X.6-BK5181.2-3F1/2/4

(KWMBl. 2018 S. 62)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 27. Dezember 2017 (KWMBl. 2018 S. 62)

1Durch den Vollzug des Dekrets der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens vom 22. Dezember 2016 wurde das Kloster Franziskanerinnen vom Heiligen Kreuz in Mindelheim, das die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, kirchenrechtlich aufgelöst. 2Damit endete auch der Status des Klosters als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht.
3Mit Dekret der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens vom 16. November 2017 wurde festgestellt, dass das verbleibende Vermögen der aufgehobenen Ordensgemeinschaft an die zu diesem Zweck errichtete Stiftung zum Heiligen Kreuz mit Sitz in Mindelheim fällt.
Stefan Graf
Ministerialdirigent