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Text gilt ab: 19.09.2022
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2220.4-K

Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. November 2022, Az. VII.1-BK5181.2.K2/1/35

(BayMBl. Nr. 666)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 14. November 2022 (BayMBl. Nr. 666)

1Mit Urkunde des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19. September 2022 wurden der Assoziation Heilige Teresia Benedicta a Cruce mit Sitz in Berg auf ihren Antrag nach Art. 26a Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften (Kirchensteuergesetz – KirchStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 1994 (GVBl. S. 1026), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. November 2021 (GVBl. S. 606), die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes für das Gebiet des Freistaates Bayern verliehen. 2Die Verleihung erfolgte unter der Auflage, dass wirtschaftliche Betätigungen der Assoziation nur durch eigene, von der Körperschaft getrennte juristische Personen in den Formen des Wirtschaftsrechts erfolgen. 3Der Verleihung liegen die Statuten der Assoziation vom 21. November 2020 sowie das Direktorium der Assoziation vom Mai 2021 zugrunde. 4Die Körperschaft wird durch die Assoziationsvorsitzende vertreten. 5Assoziationsvorsitzende ist derzeit Sr. M. Veronika Reincke OCD. 6Jede Änderung der Satzung und jeder Wechsel der Person der satzungsmäßigen Vertreter der Assoziation sind dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus unverzüglich anzuzeigen. 7Der Freistaat Bayern haftet nicht für Verbindlichkeiten der Assoziation.
Stefan Graf
Ministerialdirektor