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Übernahme von Veränderungen in der Lagebezeichnung von Straßenflurstücken in das Liegenschaftskataster und in das Grundbuch
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1. Veränderungen in der Lagebezeichnung bei Veränderungen im Eigentum nach den Straßengesetzen
2. Abteilung von Straßen
3.
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 30.09.1980
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3.
Die Gemeinsame Bekanntmachung über die Übernahme von Veränderungen in der Lagebezeichnung von Straßenflurstücken in das Kataster und in das Grundbuch vom 24. September 1965 (MABl S. 485, JMBl S. 111 FMBl S. 797) wird aufgehoben.