Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

II.  

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der Ehe- und Familienberatungsstellen in Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 17. Januar 2005 (AllMBl. S. 31), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 24. Oktober 2017 (AllMBl. S. 524) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.