Inhalt

Text gilt ab: 28.02.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 29.02.2036

2.   RE Evakuierungsplanung

Die in der 200. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 11./12. Dezember 2014 in Köln unter Nr. 34 der Sammlung der freigegebenen Beschlüsse gebilligte Rahmenempfehlung für die Planung und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen einschließlich der Evakuierung für eine erweiterte Region – RE Evakuierungsplanung – (Anlage) ist künftig mit den nachfolgenden Maßgaben den von den Kreisverwaltungsbehörden zu erstellenden allgemeinen und besonderen Evakuierungsplanungen zugrunde zu legen.