Inhalt

FöR-UmwSt
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 11.08.2022
Vorheriges Dokument (inaktiv)


2129.0-U

Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 11. August 2022, Az. 66h-U8040-2021/88-67
(BayMBl. Nr. 495)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) vom 11. August 2022 (BayMBl. Nr. 495)
1Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gewährt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und nach Anhörung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungen an staatlich anerkannte Umweltstationen für Bildungsarbeit im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB). 2Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.