Inhalt

Text gilt ab: 23.06.2019

4. Schulsanitätsdienst

4.1 Pädagogische Grundlagen

1Der Schulsanitätsdienst hat zum Ziel, soziale Kompetenzen zu entwickeln sowie Inhalte des (Erste-Hilfe-)Unterrichts in praktisches Handeln umzusetzen. 2Der direkte Praxisbezug und die Anerkennung im Schulbereich schaffen zusätzliche Motivation. 3Ausgebildete Schulsanitäter(innen) leisten unter Aufsicht fachkundiger Lehrkräfte Erste Hilfe bei Unfällen im Schulbetrieb.
4Das tägliche Geschehen an Unfallstellen zeigt nach wie vor, dass rein kognitives Wissen um die Maßnahmen der Ersten Hilfe nicht ausreicht, um helfen zu können. 5Die soziale und praktische Kompetenz des Helfens muss so früh wie möglich entwickelt werden.

4.2 Betreuung

1Jeder Schulsanitätsdienst wird durch eine Lehrkraft betreut, die den Schulsanitätsdienst leitet, die Arbeit der Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter beaufsichtigt und Ansprechpartner(in) für die Schulleitung ist. 2Diese(r) Betreuer(in) für den Schulsanitätsdienst wird im Auftrag der Schulleitung tätig.
3Die/Der Betreuer(in) für den Schulsanitätsdienst nimmt die Aufsichts- und Organisationspflicht wahr und genehmigt im Auftrag der Schulleitung die Aufnahme geeigneter Schülerinnen und Schüler in die Gruppe. 4In begründeten Fällen kann sie/er auch eine Schülerin oder einen Schüler aus dem Schulsanitätsdienst entlassen.
5Sie/Er sorgt für regelmäßige Treffen der Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter, in denen Dienstpläne, Termine zur Ausbildung und Weiterqualifizierung, Veranstaltungen etc. besprochen werden. 6Bei diesen Treffen handelt es sich um schulische Veranstaltungen, in deren Rahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesetzlich über die Kommunale Unfallversicherung Bayern/Bayerische Landesunfallkasse unfallversichert (Körperschäden) sind. 7Die Vorbereitung der Treffen kann an leitende Schulsanitäter(innen) übertragen werden. 8Die/Der Betreuer(in) für den Schulsanitätsdienst organisiert eine geeignete Alarmierung der Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter bei einem Notfall und erstellt entsprechende Dienstpläne bzw. kontrolliert deren Erstellung durch die Schülerinnen und Schüler. 9Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitglieder des Schulsanitätsdienstes im Notfall schnell vor Ort sein können, aber so wenig Unterricht wie möglich ausfällt und vor allem die Teilnahme der Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter an insbesondere angekündigten Leistungserhebungen nicht beeinträchtigt wird. 10Sie/Er sorgt dafür, dass die Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter eine geeignete Ausbildung erhalten sowie regelmäßig an Maßnahmen zur Weiterqualifizierung teilnehmen können, ggf. in Kooperation mit betreuenden Hilfsorganisationen oder anderen externen Partnern mit entsprechender Qualifikation. 11Sie/Er muss nicht selbst Ausbilder(in) für Erste Hilfe sein, sollte aber zumindest einen Erste-Hilfe-Kurs in den letzten drei Jahren absolviert haben. 12Die/Der Betreuer(in) sorgt für entsprechendes Material für den Schulsanitätsdienst. 13Zusätzliche Ausstattung wie Blutdruckmessgeräte etc. kann je nach Ausbildungsstand der Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter, evtl. in Absprache mit einer betreuenden Hilfsorganisation oder einem anderen externen Partner, beschafft werden. 14Für die Beschaffung der vorgeschriebenen Verbandskästen und -taschen nach DIN 13157 und DIN 13169 an der Schule ist die Schulleitung zuständig. 15Diese werden vom Sachaufwandsträger finanziert.
16Die Einrichtung eines Gruppenraums für den Schulsanitätsdienst mit Aufbewahrungsmöglichkeit für das Einsatzmaterial des Schulsanitätsdienstes ist wünschenswert. 17Die/Der Betreuer(in) des Schulsanitätsdienstes trägt die Verantwortung für die Nutzung, Ordnung und Sauberkeit des Raumes und wirkt bei der Mittelverwaltung von für den Schulsanitätsdienst zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln mit.
18Zur Unterstützung von neu ernannten Betreuerinnen und Betreuern eines Schulsanitätsdienstes bzw. interessierten Lehrkräften, die einen Schulsanitätsdienst an ihrer Schule neu aufbauen möchten, werden vom Seminar Bayern VSE an der ALP Dillingen regelmäßig Fortbildungslehrgänge zum Thema Organisation und Leitung eines Schulsanitätsdienstes angeboten. 19Darüber hinaus gibt es weitere Lehrgänge für Betreuer(innen) eines Schulsanitätsdienstes im Lehrgangsangebot des Seminar Bayern VSE.

4.3 Mitarbeit

1Die Mitarbeit im Schulsanitätsdienst erfordert Verantwortungsgefühl, Disziplin und Einsatzbereitschaft. 2Sie erfolgt grundsätzlich freiwillig. 3Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. 4Darüber hinaus wird die Teilnahme an für den Schulsanitätsdienst spezifischen Kursen von einer Hilfsorganisation oder einem anderen externen Anbieter empfohlen. 5Bei der Einrichtung des Schulsanitätsdienstes wird die Zusammenarbeit mit einer Hilfsorganisation oder einem anderen externen Partner mit entsprechender Qualifikation empfohlen.
6An Grundschulen ist die Einrichtung eines altersangemessenen Konzepts zu prüfen.

4.4 Ziel

Hauptanliegen des Schulsanitätsdienstes sind die Unfallverhütung und die Erste-Hilfe-Leistung während des Unterrichts, im Pausenhof, bei Schulsportveranstaltungen und Wandertagen sowie sonstigen schulischen Veranstaltungen.

4.5 Einsatz

1Die Mitglieder des Schulsanitätsdienstes sind während der Pausen und bei Veranstaltungen mit ihrer Ausrüstung präsent und können an bekanntgegebenen und besonders gekennzeichneten Stellen erreicht werden. 2Die Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter betreuen und versorgen einfache Verletzungen unter der Aufsicht einer fachkundigen Lehrkraft. 3Bei schwerwiegenden Verletzungen ist grundsätzlich ärztliche Betreuung notwendig. 4Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. 5Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln. 6Geeignetes Medium ist z. B. ein Meldeblock (Loseblatt-Sammlung). 7Die Schulleitung kann eine(n) Verantwortliche(n) bestimmen, die/der die Dokumentation für sie übernimmt, und hat sicherzustellen, dass die Dokumentation gegen den Zugriff Unbefugter geschützt ist und nur ein berechtigter Personenkreis Zugang zur Dokumentation hat.

4.6 Kontinuierliche Weiterqualifizierung

1Die im Schulsanitätsdienst mitwirkenden Schülerinnen und Schüler sowie die betreuende Lehrkraft sollten ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen und vertiefen und so ihren Ausbildungsstand auf dem Laufenden halten.
2Die Mitglieder des Schulsanitätsdienstes können bei gemeinsamen Treffen selbst kurze Vorträge zu relevanten Aspekten halten: geeignet sind hier insbesondere Themen der Anatomie und Physiologie. 3So wird das Verantwortungsbewusstsein in der Gruppe gestärkt und die Schülerinnen und Schüler üben das Präsentieren.
4Die Teilnahme an Veranstaltungen für Schulsanitätsdienste (z. B. Wettbewerbe oder externe Angebote zur Weiterqualifizierung) ist wünschenswert und soll von der Schulleitung als schulische Veranstaltung genehmigt werden. 5Bei diesen Veranstaltungen besteht damit gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (Körperschäden) über die Kommunale Unfallversicherung Bayern/Bayerische Landesunfallkasse.