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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie über die Gewährung eines Bonus zur Sicherstellung der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger
1. Zweck des Hebammenbonus
2. Begünstigte
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3. Höhe des Bonus
4. Antragstellung
5. Auszahlung
6. Ausschluss der Bonuszahlung
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
HebBonR
Text gilt ab: 09.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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5.
Auszahlung
Das Landesamt entscheidet über die Gewährung oder Ablehnung des Bonus schriftlich durch Verwaltungsakt.