Inhalt
    
    
  
  
  
    
      
      
        Unfallverhütung an staatlichen Schulen, Hochschulen und Instituten
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. Oktober 1964, Az. VIII 91 082
        (KWMBl S. 665)
        
          
        
        
          2030.8.1-K
        
         
        
          Bekanntmachung über die Unfallverhütung an staatlichen Schulen, Hochschulen und Instituten
        
         
        
          Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums 
        
        
          für Unterricht und Kultus
        
         
        
          vom 2. Oktober 1964 Az.: VIII 91 082
        
         
         
        Die staatlichen Schulen, Hochschulen, Institute usw., die über Maschinen, Prüfstände, technische Einrichtungen zur Demonstration oder zu Übungen im Unterricht verfügen und die volle technische Überwachung hinsichtlich der Sicherheit dieser Anlagen nicht selbst gewährleisten können, werden ersucht, sich mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (vgl. die Übersicht in der 
Anlage) ins Benehmen zu setzen. Das Gewerbeaufsichtsamt wird die Anlage überprüfen und sich gutachtlich darüber äußern, welche Gesichtspunkte zu beachten und welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig sind, um den Vorschriften des Unfallschutzes zu genügen.
Kosten fallen für die Überprüfung nicht an.
         
        Die Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge.
         
        Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
         
        I. A.
        Dr. Alfred Theobald
         
         
        KWMBl 1964 S. 665
        StAnz. Nr. 42