Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2009

I. Allgemeines

Die geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern mehr denn je einen leistungs- und wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienst. Ein entscheidender Faktor für ein erfolgreiches Arbeiten der Verwaltung ist dabei eine nach modernen Methoden ausgerichtete Personalführung. Dem Dialog zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern und der Einbindung der Mitarbeiter in den Informationsfluss und die Entscheidungsprozesse kommt hierbei in besonderem Maße Bedeutung zu. Ein geeignetes Instrument zur Erreichung dieses Ziels stellen hierbei Mitarbeitergespräche dar. Dieses Element der Personalführung wird daher neben den bereits bestehenden in der Staatsverwaltung für alle Behörden verbindlich eingeführt. Es bildet als eigenständiges Instrument neben der dienstlichen Beurteilung eine weitere Säule eines modernen Personalmanagements.
Um den einzelnen Geschäftsbereichen und Behörden einen möglichst weiten Gestaltungsspielraum zu eröffnen und um zu gewährleisten, dass die Festlegungen zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden können, enthält die Bekanntmachung lediglich Rahmenregelungen von grundsätzlicher und übergreifender Bedeutung.
Die nähere Ausgestaltung und Regelung der Mitarbeitergespräche obliegt der Verantwortung der einzelnen Geschäftsbereiche.