Inhalt

Text gilt ab: 29.08.2007

3. Anwendung

Die RABT 2006 wurden vom BMVBS mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/2006, Az.: S18/7195.10/00-490187 (ARS 10/2006) vom 27. April 2006 bekannt gegeben. Das ARS 10/2006 ist im Verkehrsblatt Heft 10/2006 vom 31. Mai 2006 veröffentlicht.
Die RABT 2006 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen und der Staatsstraßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen gem. ARS 10/2006 sind zu beachten.
Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, im Interesse einer einheitlichen Handhabung die RABT 2006 auch für die Tunnelbauwerke in ihrem Zuständigkeitsbereich anzuwenden.