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Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz (VVStVollzG)
I.
II.
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Text gilt ab: 01.08.2004
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II.
Die Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz und die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug werden für den Freistaat Bayern mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt.