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Text gilt ab: 01.08.2004

I.

Die Landesjustizverwaltungen haben die folgenden Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz (VVStVollzG) und Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz)1 vereinbart:
A
Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz 2
(VVStVollzG)

1 [Amtl. Anm.:] Die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz) sind getrennt erfasst.
2 [Amtl. Anm.:] Vom Abdruck der VVStVollzG an dieser Stelle wird abgesehen. Der Text ist über den Hyperlink abrufbar.