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Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Regensburg Vom 2. September 1966 (Art. 1–5)
Artikel 1
Artikel 2
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Artikel 4
Artikel 5
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 28.10.1966
Fassung: 02.09.1966
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Eine in Zukunft etwa zwischen den Hohen Vertragschließenden entstehende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrages wird nach Artikel 15 § 1 des Bayerischen Konkordates beseitigt werden.