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Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Auflösung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising und die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der katholischen Theologie an der Universität München Vom 2. September 1966 (Art. 1–4)
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 28.10.1966
Fassung: 02.09.1966
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Artikel 3
Einzelheiten der Überleitung des Studienbetriebs bleiben einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Erzdiözese München und Freising vorbehalten.