Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern über die Evangelisch-Theologische Fakultät der Universität München Vom 20. Juni 1967 (Art. 1–4)
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 18.03.1968
Fassung: 20.06.1967
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Art. 2
An der Juristischen Fakultät der Universität München werden die Bedürfnisse der Studierenden der Evangelisch-Theologischen Fakultät im Hinblick auf die Vertretung des Kirchenrechts in angemessener Weise berücksichtigt.